Archiv 2017

Informationsschrift von TERRE DES FEMMES zu den neuen Regelungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

Palkat STOP FrühehenSeit 22. Juli 2017 ist das Gesetz gegen Kinderehen in Kraft. Seitdem gilt in Deutschland das Mindestheiratsalter 18 ohne Ausnahme. TERRE DES FEMMES hat nicht zuletzt mit einer Unterschriftenaktion erfolgreicherfolgreich für diese Änderung gekämpft. Zu den weiteren Neuregelungen gehört auch, dass Minderjährige nicht mehr in einer religiösen oder sozialen Zeremonie verheiratet oder verlobt werden dürfen. Diese wichtigen Neuerungen müssen nun auch in die Praxis umgesetzt werden!

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Der Todestag von Arzu Özmen jährt sich 2017 zum sechsten Mal

Wir erinnern an Arzu Özmen, die am 01.11.2011 von ihrem Bruder ermordet wurde.

Gedenken für Arzu Özmen. Foto: © TERRE DES FEMMESGedenken für Arzu Özmen. Foto: © TERRE DES FEMMESAls im August 2011 der Familie Özmen bekannt wurde, dass ihre Tochter Arzu eine Liebesbeziehung mit einem nichtgläubigen Arbeitskollegen führte, musste sie ihren Arbeitsplatz kündigen. Sie wurde geschlagen und in der Wohnung eingesperrt. Daraufhin flüchtete Arzu in ein Frauenhaus und erstattete Anzeige. Nach längerer Suche entdeckte eine Schwester Arzus, die bei der Stadtverwaltung arbeitete, den Aufenthaltsort. Sie hatte das Frauenhaus verlassen um ihren Freund zu besuchen. Noch in derselben Nacht wurde Arzu von fünf Geschwistern aus der Wohnung ihres Freundes entführt und erschossen.

Die treibende Kraft hinter dieser Tötung war Arzus Vater Fendi Özmen. Die tödlichen Schüsse sind jedoch von Fendis Sohn, Osman Özmen abgefeuert worden. Er war laut TAZ das am ehesten zu entbehrende Familienmitglied. Am Mittwoch, den 16. Mai 2012, wurden die Urteile im Fall Arzu Özmen verkündet. Von den fünf Geschwistern wurde Osman Özmen zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Sirin und Kirer Özmen bekamen zehn Jahre, Kemal und Elvis Özmen fünf Jahre und sechs Monate. Arzus Vater wurde zu sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Richter sprach von einem so genannten Ehrenmord.

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„Endlich können wir über Themen sprechen, die sonst im Schulalltag nicht vorkommen!“ – Abschluss des Schultheaterprojekts zu Gewalt im Namen der Ehre in Hessen

Marilena Weichert und Canan Kir von "Mensch:Theater!". Foto: © Hesssiches KultusminsiteriumMarilena Weichert und Canan Kir von "Mensch:Theater!". Foto: © Hesssiches KultusminsiteriumVon Juni bis September 2017 wurde unser interaktives Schultheaterstück „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“ erstmalig auch an Schulen in Hessen aufgeführt. Mehr als 700 SchülerInnen, die sich 62 verschiedenen Nationalitäten angehörig fühlen, sahen das Stück zum Thema Gewalt im Namen der Ehre und nahmen an den anschließenden Vertiefungsworkshops teil. Die Aufführungen in Hessen wurden von TERRE DES FEMMES in Kooperation mit dem Theaterensemble von Mensch: Theater! und der Darmstädter Beratungsstelle Mäander e.V realisiert. Finanziert wurde das Projekt durch das Hessische Kultusministerium sowie das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (Netzwerk gegen Gewalt).

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Wir haben es geschafft: Bundestag beschließt Gesetz gegen Frühehen

Wir haben es geschafft!!!

In der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2017 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das Frühehen verhindern bzw. Betroffene besser schützen soll. Kernpunkt ist zum einen die Festlegung des Mindestheiratsalters in Deutschland auf 18 Jahre. Bisher gab es noch eine Ausnahmeregelung, mit der man ab 16 Jahren heiraten konnte. Zum anderen werden Ehen, die im Ausland von Minderjährigen geschlossen werden, zukünftig in Deutschland nicht mehr anerkannt bzw. aufgehoben. TERRE DES FEMMES hat sich im Rahmen des Schwerpunktes „STOP Frühehen!“ vor allem für ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren eingesetzt und dem Bundesjustizministerium vor einem Jahr 108.811 gesammelte Unterschriften übergeben. Zu den ErstunterzeichnerInnen der Petition „Frühehen stoppen – Bildung statt Heirat!“ gehören u.a. Sibel Kekilli, Nazan Eckes, der deutsche Juristinnenbund und die deutsche Kinderhilfe. Der nun erzielte Erfolg zeigt: Hartnäckigkeit zahlt sich aus!

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TERRE DES FEMMES begrüßt neues Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen - Mindestheiratsalter in Deutschland liegt nun ausnahmslos bei 18 Jahren

Berlin, 02.06.2017. Der Bundestag hat vergangene Nacht den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, das Mindestheiratsalter in Deutschland auf 18 Jahre festzulegen. Die Ausnahmeregelung, nach der es bisher möglich ist, mit Zustimmung des Familiengerichts und bei Volljährigkeit des Ehepartners bereits mit 16 Jahren zu heiraten, entfällt. „Dass diese Änderung nun partei- und organisationsübergreifend getragen und unterstützt wird, ist ein großer Erfolg unserer intensiven Arbeit“, erklärt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. TERRE DES FEMMES hatte in den vergangenen drei Jahren durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit diese Gesetzesänderung angestoßen sowie mehr als 100.000 Unterschriften dafür gesammelt und im Bundesjustizministerium übergeben. Auch der Entschließungsantrag des Rechtsausschusses, der die Bundesregierung auffordert, sich weltweit für ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren einzusetzen, greift eine der Forderungen der Frauenrechtsorganisation auf.

Weiterhin sollen nach dem Gesetz zukünftig Ehen, die im Ausland mit Personen unter 18 Jahren geschlossen wurden, in Deutschland unwirksam sein bzw. aufgehoben werden. TERRE DES FEMMES begrüßt auch diese Regelung, da klare gesetzliche Vorgaben dringend notwendig sind. „Minderjährige, die verheiratet werden, sind besonders gefährdet, in ihren Kinder- und Menschenrechten verletzt zu werden“, erklärt Christa Stolle. Verschärft wurde dieses Problem durch Migration aus Kriegs- und Krisengebieten. TERRE DES FEMMES geht davon aus, dass in Deutschland allein 2016 mehr als 1000 minderjährige Ehefrauen mit ausländischer Staatsbürgerschaft lebten. Viele davon unter 16 Jahren. Frühe Ehen bedeuten in der Regel eine (zu) frühe Schwangerschaft und somit ein Gesundheitsrisiko für Mutter und Kind. Minderjährige Ehefrauen sind zudem häufiger von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen.

TERRE DES FEMMES sieht in dem Gesetz auch eine klare Handlungsaufforderung an die Jugendämter. „Die neuen Regelungen sind unmissverständlich: Minderjährig Verheiratete müssen vorläufig in Obhut genommen werden. Die Mädchen brauchen eine umfassende, sensible Betreuung, um in allen Fällen eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen“, erklärt Stolle. Allerdings sind die Jugendämter bereits größtenteils überlastet und spezialisierte Einrichtungen für geflüchtete Mädchen gibt es kaum. „Hier muss dringend aufgestockt werden, sonst kann das Gesetz seine Schutzwirkung nicht entfalten“, meint Stolle weiter.

Ab Juli 2017 schult TERRE DES FEMMES im Rahmen des von Aktion Mensch unterstützten Projektes „STOP harmful traditional practices – Patriarchale Gewalt verhindern“ Mitarbeiterinnen und Ehrenamtliche in Flüchtlingsunterkünften und wird diese auch über das neue Gesetz informieren.

Pressefotos

Sürücü-Brüder in Istanbul freigesprochen

Im Prozess gegen die Brüder Mutlu, 38, und Alpaslan Sürücü, 36, ist am Dienstag, den 30. Mai das Urteil gefallen. Die Brüder, die wegen Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung ihrer Schwester Hatun Sürücü angeklagt waren, sind aufgrund mangelnder Beweislage in allen Punkten freigesprochen worden. In der Begründung des zuständigen Istanbuler Gerichts hieß es, es hätten "nicht genügend eindeutige und glaubhafte, klare Beweise gefunden werden können".

Die 23-jährige Hatun Sürücü wurde von am 7. Februar 2005 auf offener Straße in Berlin-Tempelhof von ihrem jüngeren Bruder erschossen, weil sie ein freies und selbstbestimmtes Leben führen wollte. Sie hatte sich aus einer Ehe befreit, zu der sie im Alter von 15 Jahren gezwungen wurde. Damit verstieß sie gegen die strengen Regeln ihrer Familie und beschmutzte nach deren Verständnis die Familienehre.

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Bericht zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss

Der in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (PDF) wurde am Mittwoch, dem 17. Mai 2017 in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss behandelt.

Gemäß dem Entwurf soll das Ehemündigkeitsalter in Deutschland ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Demnach sollen auch Ehen, die im Ausland mit Personen unter 16 Jahren geschlossen worden sind, nicht anerkannt werden. Ehen, die im Ausland mit Personen zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sollen durch ein Gerichtsverfahren beim Familiengericht aufgehoben werden. Nur in wenigen Ausnahmen (Härtefällen) sollen diese Ehen in Deutschland noch weiterhin Bestand haben.

Zu dem Entwurf haben acht Sachverständige Stellung bezogen, darunter auch die TERRE DES FEMMES-Referentin zu Gewalt im Namen der Ehre, Monika Michell.

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Erinnerung an die „Ehren“-Mordopfer zum neunten Todestag von Morsal Obeidi

Grab Morsal Obeide. Foto: © TERRE DES FEMMES e.V.Grab von Morsal Obeide. Foto: © TERRE DES FEMMES e.V.Am Montag, den 15. Mai 2017 jährt sich zum neunten Mal der „Ehren“-Mord an Morsal Obeidi in Hamburg. Die 16-jährige Deutsch-Afghanin wurde von ihrem Bruder Ahmad mit 23 Messerstichen getötet.

Weil sich Morsal den patriarchalischen Lebensvorstellungen ihrer Familie nicht beugen und ein selbstbestimmtes Leben führen wollte, kam es immer wieder zu gewalttätigen Konflikten innerhalb der Familie, insbesondere mit ihrem Bruder Ahmad und ihrem Vater. Die letzten zwei Jahre vor ihrem Tod floh sie mehrfach in Einrichtungen der Kinder- und Jugendnothilfe, doch kehrte immer wieder zu ihrer Familie zurück. Ihre Ermordung war der Abschluss einer langen Leidensgeschichte. Am 13. Februar 2009 verurteilte das Hamburger Landgericht Ahmad Obeidi wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft.

Zum neunten Todestag von Morsal Obeidi möchte TERRE DES FEMMES den „Ehren“-Mordopfern gedenken und daran erinnern, dass Morsals Tod kein Einzelfall war und der Handlungsbedarf immer noch sehr groß ist. In Deutschland sind viele junge Frauen, die eine vermeintliche Familienehre verletzt haben, welche in Wahrheit der Erhaltung traditionell-patriarchalischer Normen und Machtverhältnisse dient, anhaltend der Gewalt und Unterdrückung ausgesetzt.

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Prozess gegen Sürücü-Brüder erneut vertagt – Ausreisesperre aufgehoben

Am 16. Februar 2017 wurde der Prozess gegen die zwei Brüder nach dreimonatiger Unterbrechung fortgesetzt. Wie schon bei der vorherigen Verhandlung im Oktober wurde der Prozess kurz nach Verhandlungsbeginn auf den 30. März 2017 vertagt. Es fehlt die wichtigste Zeugin.

Angeklagt sind die beiden Männer, ihren jüngsten Bruder mit dem Mord an ihrer Schwester Hatun Sürücü beauftragt und dafür die Tatwaffe besorgt zu haben. Hatun Sürücü wurde am 7. Februar 2005 auf offener Straße in Berlin-Tempelhof erschossen, der Täter war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt. Er wurde in Deutschland zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt und anschließend in die Türkei abgeschoben. Die beiden derzeitigen Angeklagten wurden damals aus Beweismangel freigesprochen; eine erneute Verfahrensaufnahme in Deutschland 2007 verhinderte ihre Ausreise in die Türkei. Im Januar 2016 wurde der Prozess gegen die zwei Brüder in Istanbul neu aufgenommen.

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