Entscheid des Bundesgerichts in der Schweiz: „Ehren“-Mord ist auch in rechtlicher Hinsicht Mord

TERRE DES FEMMES begrüßt die Entscheidung in der Schweiz: Die Tötung eines Menschen aus Gründen der Familienehre ist nun auch in rechtlicher Hinsicht Mord. Der Entscheid des Bundesgerichts war im Mai gefallen, nachdem ein Gericht in Bern in einem Einzelfall wegen versuchter Anstiftung zum Mord verurteilt hatte. Laut dem Urteil des Bundesgerichts ist diese Einzelfallentscheidung nun rechtskräftig und „Ehren“-Morde sind auch grundsätzlich als Tatbestand Mord zu qualifizieren.

Bestätigt wurde damit ein Schuldspruch für eine aus der Türkei stammende Frau, die Familienangehörige aufgefordert hatte, ihre Schwiegertochter umzubringen, da diese die „Ehre“ der Familie verletzt habe. Das erstinstanzlich zuständige Gericht war nicht von Mord, sondern von vorsätzlicher Tötung ausgegangen und hatte die Freiheitsstrafe auf dreieinhalb Jahre festgesetzt. Die Frau wurde nun zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren verurteilt, da ihre erfolglos gebliebenen Versuche zu Recht als versuchte Anstiftung zum Mord gewertet worden seien.