Gesetz gegen Zwangsheirat entpuppt sich als Mogelpackung!

TERRE DES FEMMES - Pressemitteilung

11. März 2011 - Tübingen/ Berlin. Am kommenden Montag, den 14. März, führt der Innenausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zwangsheirat durch. Doch das Gesetz, das den Betroffenen von Zwangsverheiratung erste rechtliche Hürden aus dem Weg räumen soll, verkommt mehr und mehr zu einem Sammelbecken aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften.

 So wurde bereits im ersten Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Vielzahl von Änderungen durch die Hintertür mit eingebracht. So hat TERRE DES FEMMES bereits mehrfach die Erhöhung der Ehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre kritisiert.

Der Änderungsantrag zum Zwangsheirats-Gesetz, der am 7. März von den Regierungsfraktionen eingebracht wurde, verweist zwar auf die geltende Härtefallregelung, über die Opfer von häuslicher Gewalt eine vom Ehepartner unabhängige Aufenthaltsgenehmigung erlangen können. Frauenorganisationen betonen jedoch seit Jahren, dass die Härtefallregelung in der Praxis keine sichere Handlungsoption für von Gewalt betroffene Frauen bietet und in der derzeitigen Ausgestaltung ungeeignet ist, die Betroffenen zu schützen.

„Die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung (...) ändert nichts an der Darlegungs- und Beweislast der Betroffenen“, schreibt TERRE DES FEMMES-Rechtsexpertin Regina Kalthegener in ihrer Stellungnahme zur Anhörung.

TERRE DES FEMMES fordert deshalb den Gesetzgeber dringend auf, von der Erhöhung der Ehebestandszeit Abstand zu nehmen und die Härtefallregelung dahingehend zu verändern, dass eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreicht, um den Härtefall geltend zu machen. „ Es kann nicht sein, dass Migrantinnen, die Gewalt in der Ehe erleben, nicht den Schutz des Staates erfahren,“ so Geschäftsführerin Christa Stolle von TERRE DES FEMMES.

Ansprechpartnerin für Nachfragen und Interviews: Rahel Volz
Tel.: 07071/7973-0, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; www.frauenrechte.de


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