Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 veröffentlicht: Fälle von Zwangsverheiratung auf gleichem Stand wie im Vorjahr

Der Bundestag hat am 17. März 2011 ein Gesetz gegen Zwangsehen verabschiedet. Seit nun mehr als 8 Jahren dient es der Bekämpfung der Zwangsheirat und soll zum besseren Schutz von Opfern beitragen.

Das Gesetz zeigt seit der Verabschiedung bereits Wirkung: Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurde familieninterne Gewalt häufiger gemeldet. Lagen die Zahlen der polizeilich erfassten Zwangsehen im Jahr 2015 noch bei 50, so gab es im Jahr 2018 bereits 75 gemeldete Fälle.

Am höchsten gefährdet sind Mädchen zwischen 14 und 21 Jahren. Grund für ein so junges Alter ist möglicherweise, dass eine früh verheiratete Tochter damit keine Zeit gelassen wird durch voreheliche Beziehungen oder das Bestreben nach Autonomie die Familienehre in Verruf zu bringen.

Zwangsverheiratung ist ein Begriff, der stark als ein Problem der Frauen wahrgenommen wird. Doch dieser allzu schnelle Schluss ist oft nicht gerechtfertigt, denn auch Männer können betroffen sein. 2018 wurden beispielsweise zwei Männer vor ihrem 21. Geburtstag gegen ihren Willen verheiratet. Dies geschieht häufig als Sanktionierung homosexuell orientierter Männer.

Auch sind nicht unbedingt nur Männer die Täter: Auf die 75 gemeldeten Fälle aus dem Jahr 2018 kamen insgesamt 103 Tatverdächtige; 28 davon waren Frauen.

Diskrepanzen zwischen den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik und den Zahlen der Beratungsstellen

Das wahre Ausmaß der Betroffenen übersteigt die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik jedoch bei weitem. Dies geht aus der Bundesweiten Studie des Bundesfamilienministeriums hervor: Von den 830 Einrichtungen, die sich an der Befragung zum Thema Zwangsehe und familiäre Gewalt beteiligt haben, gaben 358 von ihnen an, im Jahre 2008 insgesamt 3.3443 Personen zu angedrohter beziehungsweise vollzogener Zwangsverheiratung, darunter 252 (7%) Männer.

Auch wenn diese Anzahl von Beratungsfällen keine aktuelle Erhebung darstellt, wird dennoch eine große Diskrepanz zwischen den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik und den Zahlen der Beratungsstellen deutlich. Doch wie kann das sein?

Die Polizei muss die Strafverfolgung aufnehmen, sobald sie von einer Straftat erfährt. Dies bewirkt, dass viele betroffene Frauen und Mädchen die Polizei nicht einschalten wollen - aus Angst ihrer Familie zu schaden. Tatsächlich könnten sie jederzeit vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und eine Aussage ablehnen. Doch da im Falle einer Zwangsverheiratung die Frau oft die einzige Zeugin ist, muss das Verfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt werden.

Um den Mädchen ein eigenbestimmtes Leben zu ermöglichen ist der wohl wirksamste Präventionsansatz Aufklärung. Mädchen müssen über ihre Rechte und Hilfsprojekte informiert sein, damit sie diese in Anspruch nehmen.

Ein Projekt mit diesem Präventionsansatz setzt TERRE DES FEMMES seit September 2018 an Berliner Schulen um. Das zweijährige EU-Projekt „Gender ABC“ hat das Ziel zu den Themen Gleichberechtigung, geschlechtsspezifische Gewalt und schädigende Praktiken zu sensibilisieren und ein Umdenken anzuregen.

Stand: 04/2019