Zwangsverheiratungen in Deutschland: Bundesregierung offenbart erschreckende Erkenntnislücken

Am 26.02.2016 hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen vom 27.01.2016 geantwortet (Bundestagsdrucksache 18/7749, PDF-Datei). Unter dem Titel „Zwangsverheiratungen in Deutschland“ hatte die grüne Bundestagsfraktion einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht, der die Wirkungen des 2011 in Kraft getretenen Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetzes sowie die Maßnahmen im Bereich Opferschutz eruieren sollte. Das betraf neben dem Straf- auch das Aufenthaltsrecht sowie Schutz- und Präventionsarbeit im Hinblick auf spezielle Zielgruppen (Jungen, Eltern, LGBT, Paare).

In der Antwort der Bundesregierung wurde deutlich, dass sie keine qualifizierte Aussage dazu treffen kann: Bei 22 von 33 Fragen lautete die Antwort, dass keine Erkenntnisse vorlägen oder dass solcherlei Daten statistisch nicht erhoben würden. Zudem wurde deutlich, dass einige wenige Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Niedersachsen besonders aktiv im Kampf gegen Zwangsverheiratung sind, wohingegen die Mehrheit, u.a. Hessen und Schleswig-Holstein, keine Aktivitäten melden konnte oder wollte (Länderabfrage durch die Bundesregierung).

TERRE DES FEMMES wird in den kommenden Wochen eine dezidierte Stellungnahme zur Antwort der Bundesregierung erarbeiten, die auf unserer Homepage veröffentlicht wird.

Stand: 03/2016