Informationsschrift von TERRE DES FEMMES zu den neuen Regelungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

Palkat STOP FrühehenSeit 22. Juli 2017 ist das Gesetz gegen Kinderehen in Kraft. Seitdem gilt in Deutschland das Mindestheiratsalter 18 ohne Ausnahme. TERRE DES FEMMES hat nicht zuletzt mit einer Unterschriftenaktion erfolgreicherfolgreich für diese Änderung gekämpft. Zu den weiteren Neuregelungen gehört auch, dass Minderjährige nicht mehr in einer religiösen oder sozialen Zeremonie verheiratet oder verlobt werden dürfen. Diese wichtigen Neuerungen müssen nun auch in die Praxis umgesetzt werden!

Doch das gestaltet sich bislang sehr schwierig, da die Regelungen entweder nicht bekannt sind oder noch keine Erfahrungen damit bestehen. Daher hat TERRE DES FEMMES eine Informationsschrift zusammengestellt, in der auf 12 Seiten eine Übersicht über die Gesetzesänderungen inklusive Fallbeispiel zu finden sind sowie Hintergrundinformationen zu Frühehen. Ein 10-Punkte-Plan zur ersten Orientierung bzgl. Hilfe und Unterstützung bei (drohender) Früh-/Zwangsverheiratung schließt das Angebot ab. Diese Informationsschrift soll nun breit verteilt werden und kann auch hier auf der TERRE DES FEMMES-Webseite heruntergeladen werden. Für eine schnelle Kurzinformation über das neue Gesetz gibt es zusätzlich auch eine komprimierte Zusammenfassung über die Neuregelungen.

Zum Download:

 

Stand: 12/2017