Frauenberatungsstelle im Amt für Jugend, Gesundheit und Soziales (Wernigerode)

1. Kontakt

Frauenberatungsstelle
Schlachthofstr. 6
38855 Wernigerode
Frauenberatungsstelle und Frauenschutzwohnung: Tel.: 0 39 43/654-512 oder -511;
Notruf: 0173/20 99 700
Fax: 0 39 43/654-599
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

2. Hilfsangebote

Geeignet für: alle Mädchen und Frauen und deren Kinder, die auf irgendeine Art und Weise von (häuslicher) Gewalt (physisch, psychisch) oder Stalking bedroht sind. Aufenthaltsstatus oder Alter spielen eine untergeordnete Rolle.
Bei: häuslicher Gewalt (psychisch oder physisch), Zwangsheirat (Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen).
Angebote: Kurzzeitnotunterkunft zur Abwendung akuter Konflikt- bzw. Gewalteskalationen, längerfristige Unterkunft bis zur Organisation und Sicherung eigenen Wohnraums bzw. bis zur endgültigen Abwendung der Bedrohung, psychosoziale Betreuung nach dem systemischen Modell, persönliche und telefonische Beratungen, Begleitung zu Ärzt/innen, Behörden, Ämtern und Institutionen der Justiz, individuelle Einzelfallhilfen nach Hilfeplan, Selbsthilfegruppengespräche für Frauen mit Gewalt- und Stalkingerfahrungen, enge Zusammenarbeit mit der psychologischen Beratungsstelle für Frauen, Familien, Kinder & Jugendliche, Unterstützung bei finanzieller und existenzieller Grundsicherung.
Sprachen: Deutsch, Englisch; im Bedarfsfall kann eine Übersetzerin (Russisch, Parsi) organisiert werden.
Modalitäten/Aufnahme in die Einrichtung: Die Frauenschutzwohnung bietet Platz für vier Frauen und Kinder. Die Klientinnen können die Frauenschutzwohnung  bis zu sechs Monaten bewohnen, im begründeten Einzelfall auch länger (individuelle Teamentscheidung). Im Bedarfsfall werden die Frauen  bei der Antragstellung auf Kostenübernahme unterstützt. Durch die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (Kommunale Beschäftigungsagentur und Jugend- und Sozialamt) erfolgt die Kostenübernahme erfahrungsgemäß sehr zügig.
Wenn Mädchen und Frauen aus anderen Bundesländern aus wichtigem Grund um Aufnahme in die Frauenschutzwohnung bitten, werden sie aufgenommen, die Zusammenarbeit mit den Kostenträgern der Herkunftsorte gestaltet sich insbesondere bezüglich der Kostenübernahme jedoch zeitaufwendig.

 

3. Erreichbarkeit

Dienstags 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags 9:00 -12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr.
Termine nach Vereinbarung können auch unter der Telefonnummer 0 39 43 / 654 512 abgesprochen werden.

 

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