Erste Verurteilung wegen Zwangsheirat – Vater legt Berufung ein

Am Montag, den 01.12.2014 wurde der 48-jährigen Tamer B. vom Amtsgericht Potsdam zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er hatte im August 2012 seine damals 18-jährige Tochter gegen ihren Willen zu einer Ehe mit dem Sohn eines Arbeitskollegen gezwungen.

Gegen das Urteil hat der Vater nun Berufung eingelegt.

Zum Hintergrund:

Die junge Frau lebte fast ohne Kontakt zu ihrem Vater in der Türkei, bis sie im Frühjahr 2012 wegen Morddrohungen ihres Onkels fliehen musste. Die Beziehung zu einem jungen Mann hatte der Familie missfallen. Ihr eigener Bruder wurde dazu beauftragt, sie umzubringen. Er aber hat den Mord an seiner Schwester verweigert und floh mit ihr zusammen nach Deutschland zu ihrem Vater.

Kurze Zeit später arrangierte der Vater die Hochzeit. Die 18-jährige wollte aber nicht heiraten und legte den Verlobungsring vor den Augen ihres Vaters ab. Dieser warf daraufhin ein Handy nach ihr, beschimpfte sie und schlug ihr ins Gesicht. Aus Angst vor weiteren Übergriffen ging die junge Frau die Ehe schließlich ein. Mit der Unterstützung einer Lehrerin schaffte sie es jedoch zu fliehen und kam zunächst in einem Frauenhaus unter.

Der Prozess:

Die Verhandlungen vor Gericht, die im November 2013 begannen, waren eine große psychische Belastung. Der Verteidiger zweifelte ihre Glaubwürdigkeit an und verlangte ein psychologisches Gutachten. Es wurden jedoch keine gravierenden Störungen diagnostiziert.

In seinem Urteil ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft von acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung hinaus. Zudem verhängte es eine Kontaktsperre zu der Tochter.

Wichtiges Signal:

Die Kriseneinrichtung Papatya teilte in einer Pressemitteilung zu dem Urteil mit:

„Wir begrüßen das Urteil des Potsdamer Amtsgerichts gegen einen Vater, der seine Tochter zwangsverheiratet hat. Wir halten das für ein gutes Signal, um zu zeigen, dass Zwangsverheiratung nicht als kulturell oder traditionell entschuldbar betrachtet wird, sondern als Straftat. Wenn sich diese Botschaft in den Familien verbreitet, die es bisher als ihr angestimmtes Recht ansehen, über ihre Tochter und deren Leben zu verfügen, ist das ein Erfolg auf dem Weg der Selbstbestimmung für die Betroffenen.“

TERRE DES FEMMES schließt sich dieser Einschätzung an und wird den Prozessverlauf weiter beobachten.