Schweiz: Bis zu fünf Jahre Haft für Zwangsverheiratungen

23.02.2011: Der Schweizer Bundesrat will ein Zeichen gegen Zwangsverheiratungen setzen: Diese sollen in der Schweiz ausdrücklich unter Strafe stehen – egal, wo es zur Eheschliessung kam. Die Voraussetzungen für eine Eheschließung werden in der Schweiz ausschließlich nach Schwerizer Recht berurteilt. Ausserdem stehen die Zivilstandsämter künftig stärker in der Pflicht.

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