Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrats zur Bekämpfung der Zwangsheirat liegt vor

Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass ein wirksamer Schutz vor Zwangsheirat nur durch ein Maßnahmenbündel erreicht werden kann. Dies sehe auch der Koalitionsvertrag vor. Neben der Verbesserung von Beratungs-, Betreuungs- und Schutzangeboten für das Opfer seien auch gesetzgeberische Maßnahmen einzuschließen. Die Regierung prüft derzeit nach eigenen Angaben, wie die Vereinbarung im Koalitionsvertrag im Einzelnen umgesetzt werden kann. Man werde hierzu Regelungen vorschlagen.
  • Nachzulesen unter: Deutscher Bundestag Drucksache 17/1213 (PDF-Datei) pdf

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