Meldungen aus Politik und Recht: Deutscher Bundesrat: Zwangsheirat künftig strafbar

Berlin, 12.02.2010. Der Bundesrat hat beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zwangsheirat und zum besseren Opferschutz erneut und unverändert in den Bundestag einzubringen. Dies geschah auf Antrag der Länder Baden-Württemberg und Hessen.  Der Entwurf sieht unter anderem vor, einen neuen Tatbestand der Zwangsheirat in das Strafgesetzbuch einzuführen. Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt oder diese Person durch Ausnutzung einer Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit zur Eingehung der Ehe bringt.

Den Tätern droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Für minderschwere Fälle sind drei Monate bis zu fünf Jahre vorgesehen.

Zur Verbesserung des Opferschutzes sind mehrere Änderungen im Zivilrecht vorgesehen. So wird die Antragsfrist für die Aufhebung einer durch widerrechtliche Drohung geschlossene Ehe von einem auf drei Jahre verlängert werden. Auch sind Änderungen im Unterhaltsanspruch und im Ehegattenerbrecht geplant.


Der Gesetzesentwurf wird der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen - mit ihrer Einschätzung - wiederum an den Bundestag weiterleiten muss.