"Ehren"-Mord-Prozesse

Hohe Haftstrafen im Gülsüm-Mordprozess und in Hagen

Erstmals wird auch der geistige Urheber eines "Ehren"-Mordes schuldig gesprochen

Kleve (Dezember 2009). Aufgrund zwingender Indizien sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 50-jährige Kurde Anfang März 2009 seine 20-jährige Tochter Gülsüm S. ermorden ließ. Er wurde zu lebenslänglicher Haft, der Bruder der Getöteten  zu neuneinhalb Jahren Jugendhaft und der 37 Jahre alte Helfer aus Aserbaidschan zu siebeneinhalb Jahren verurteilt.

Gülsüm pflegte einen westlichen Lebensstil und sollte zwangsverheiratet werden. Als ihre Familie von ihrer heimlichen Abtreibung erfuhr, fällte sie ihr Todesurteil. Sie wurde von ihrem Bruder im Wald erdrosselt, ihr Gesicht mit Ästen zur Unkenntlichkeit zerschlagen. Mit der Verurteilung des Vaters ist es zum ersten Mal gelungen, auch einen Anstifter für einen "Ehren"-Mord zur Veranwortung zu ziehen. - Die Anwälte des Vaters und des Mittäters aus Aserbaidschan fechten das Urteil an.

Hagen (Januar 2010). Der westliche Lebensstil wurde auch einer 20-jährigen aus Schwerte zum Verhängnis. Nach Feststellung des Landgerichts wurde sie Ende August 2008 von ihrem Cousin und dessen Onkel auf einem Parkplatz mit drei Schüssen getötet. Der 21-jährige Syrer wurde Anfang dieses Jahres zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt. Der Verurteilte behauptet, von seinem Verwandten mit Waffengewalt gezwungen worden zu sein, sich an der Erschießung zu beteiligen. Der Onkel ist auf der Flucht. Möglicherweise wird die Verteidigung auch in diesem Fall in Revision gehen. (Quellen: Berichte aus Zeit.de, Welt.de, derwesten.de, infranken.de, rp-online)


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