Meldungen aus Politik und Recht: Erstmals Gewalt gegen Frauen als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention gewertet: Türkei muss Geldstrafe für "Ehren"-Mord zahlen

Europäischer Gerichtshof
10.06.2009
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei dazu verurteilt, einer Frau 30.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Deren Ex-Mann hatte ihre Mutter erschossen. Diese habe seine Ehe zerstört und seine Frau zu "unmoralischem Lebenswandel" verführt, motivierte der Mann seine Tat.

Die Frau hatte nach jahrelangen Misshanglungen 2002 beschlossen, mit den drei gemeinsamen Kindern und ihrer Mutter wegzuziehen. Die Mutter wurde vom Schwiegersohn im Umzugswagen erschossen.
In Erwartung seines Berufungsverfahrens freigelassen, drohte er seiner Ex-Frau erneut Mord an.
Den türkischen Behörden wurde zur Last gelegt, trotz der Justizreformen der letzten Jahre, Täter häuslicher Gewalt unbestraft davon kommen zu lassen. Die Passivität der türkischen Justiz fördere ein Klima häuslicher Gewalt, begründeten die Straßburger Richter ihr Urteil.
Gewalt gegen Frauen wurde erstmals als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention gewertet. "Dies setzt Grundsätze für die Rechtsprechung in den anderen Europaratsländern", sagte der Sprecher des Gerichtshofes.
Türkische Frauenorganisationen begrüßten das Urteil. Pinar Ilkkaracan, Gründerin der türkischen Organisation Frauen für Menschenrechte der Frauen (WWHR) in Istanbul, forderte die türkische Regierung auf, Frauen besser zu schützen. So müssten PolizistInnen und RichterInnen für den Einsatz gegen häusliche Gewalt besonders ausgebildet werden.
"Wir hoffen, das Urteil ist den Verantwortlichen eine Lektion", so Hülya Gülbahar von der Frauenorganisation KA-DER.
(Quellen: tagesschau.de, welt.de, dieStandard.at vom 10.06.2009 - vgl. auch: "Lawyers: Abused Turkish woman in hiding" und "Court: Turkey failed to protect woman in domestic abuse case" in: cnn.com vom 09.06.2009)


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