Einladung: Fachtag „Gesetz und Praxis. Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“

Seit 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft. Ehen dürfen in Deutschland erst ab 18 Jahren geschlossen werden, es gibt keine Ausnahmen mehr. Das gilt für deutsche und nicht-deutsche Staatsangehörige. Außerdem dürfen Minderjährige nicht mehr im Rahmen einer religiösen oder traditionellen Zeremonie verheiratet oder verlobt werden.

Wie dieses Gesetz nun in der Praxis angewandt werden muss, darum geht es bei diesem Fachtag, der von der Gleichstellungsbeauftragten und der Abteilung Jugend des Bezirks Berlin-Neukölln organisiert wird. Expertinnen von TERRE DES FEMMES und der anonymen Kriseneinrichtung Papatya sowie vom Jugendamt Neukölln geben einen Input.

Fachtag: Mittwoch, 7. März 2018, 9.30 bis 12 Uhr
Adresse: Jugend-, Kultur- und Werkzentrum, Grenzallee 5, 12057 Berlin
Anmeldung: bis 1. März 2018 bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Informationen: Einladung, Programm, Anmeldeformular (PDF)