Deutscher Bundestag
03.07.2009
Berlin. (hib) Der Bundestag hat das von der Bundesregierung vorgelegte zweite Opferrechtsreformgesetz verabschiedet. Damit werden nun Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren stärker berücksichtigt. Ein gleich lautender Entwurf der Koalitionsfraktionen wurde für erledigt erklärt.
Nicht angenommen haben die Parlamentarier hingegen einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Opfern schweren "Stalkings" und von Zwangsheirat . Auch ein von der Ländervertretung eingebrachter Gesetzentwurf zur Stärkung des Opferschutzes im Prozess fand im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit. Auch eine Vorlage der FDP zur Stärkung des Opferschutzes wurde nicht angenommen.
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