Bericht zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss

Der in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (PDF) wurde am Mittwoch, dem 17. Mai 2017 in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss behandelt.

Gemäß dem Entwurf soll das Ehemündigkeitsalter in Deutschland ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Demnach sollen auch Ehen, die im Ausland mit Personen unter 16 Jahren geschlossen worden sind, nicht anerkannt werden. Ehen, die im Ausland mit Personen zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sollen durch ein Gerichtsverfahren beim Familiengericht aufgehoben werden. Nur in wenigen Ausnahmen (Härtefällen) sollen diese Ehen in Deutschland noch weiterhin Bestand haben.

Zu dem Entwurf haben acht Sachverständige Stellung bezogen, darunter auch die TERRE DES FEMMES-Referentin zu Gewalt im Namen der Ehre, Monika Michell.

Die Meinungen der Sachverständigen gingen zum Teil sehr weit auseinander. Monika Michell plädierte für den Entwurf, da Frühehen generell als Indiz für eine Kindeswohlgefährdung zu werten sind und es alle Betroffenen so gut wie möglich zu schützen gilt. TERRE DES FEMMES sieht eine Nichtigkeitserklärung bei verheirateten Minderjährigen als die beste Lösung an.

Diese Position vertrat auch die türkischstämmige, für den Kinderschutzbund Augsburg tätige Anwältin Nazan Simsek, die eine sachgerechte Entscheidung von Familiengerichten stark hinterfragte. Dabei betonte sie vor allem auch die Situation zugewanderter junger Frauen und Mädchen, denen es aufgrund sprachlicher Einschränkung und kultureller Differenzen oftmals nicht möglich ist, die bestehenden Rechte in Deutschland wahrzunehmen.

Von juristischer Seite aus wurde vor allem die pauschale Nichtigkeitslösung kritisiert, da diese nicht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention stehe, die im Sinne des Kinderwohls eine individuelle Prüfung eines jeden Falles verlange. Mit der Auflösung der meisten unter 18 geschlossenen Ehen werde zudem das Wohl der aus der Verbindung hervorgegangenen Kinder missachtet. Außerdem wurde vor den Problemen gewarnt, die eine Nichtigkeitserklärung beim Erbrecht oder für die gemeinsamen Kinder mit sich bringen werde.

Die juristischen Einwände hatten durchaus ihre Berechtigung und wurden von TERRE DES FEMMES wahrgenommen und kritisch reflektiert. Dennoch fehlte der klare Bezug zur Realität, mit der wir in unserer Arbeit tagtäglich konfrontiert werden.

Unserer Erfahrung nach stehen die betroffenen Mädchen meist unter starkem Druck ihrer Familie, von der sie nicht verstoßen werden wollen. Aus diesem Grund beteuern sie vor Gericht oft mit voller Überzeugungskraft, freiwillig geheiratet zu haben, obwohl dies in Wahrheit gegen ihren Willen geschehen ist.

Stand: 05/2017