Was kann ich tun, um einer betroffenen Person zu helfen?

Eine Beraterin spricht tröstend mit einer jungen, verzweifelten Frau

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Person in Ihrem Umfeld von einer Früh- oder Zwangsheirat bedroht oder betroffen ist, nehmen Sie bitte Kontakt zu einer Beratungsstelle auf. Überstürztes und nicht abgesprochenes Handeln kann die Mädchen in große Gefahr bringen und die Gesamtlage für sie verschlechtern. Für die Betroffenen ist die Situation sehr belastend, da sie riskieren, ihre Familie zu verlassen. Daher ist es wichtig, sich professionelle Hilfe zu holen:

  • Bei Minderjährigen muss in Fällen offensichtlicher Gewalt das Jugendamt bzw. der Kindernotdienst eingeschaltet werden, die im Notfall eine Inobhutnahme vornehmen können.

  • Sprechen Sie möglichst alle Schritte mit der betroffenen Person ab und behalten Sie immer die Gefährdungssituation im Auge.

Wichtig zu beachten: Nicht das Gespräch mit den Eltern suchen – das kann die Situation zusätzlich verschärfen und das Mädchen oder den Jungen gefährden.

Für weitere Hintergrundinformationen sowie Interventions- und Präventionsempfehlungen lesen Sie gern weiter.

  • Das Mädchen wird stark isoliert und von Familienmitgliedern kontrolliert. Beispiele:
    • Das Mädchen darf keine Aktivitäten außerhalb der Schule besuchen.
    • Sie wird immer zur Schule gebracht und abgeholt.
    • Das Mädchen darf nicht an Klassenfahrten teilnehmen.
  • Geschwister wurden minderjährig verheiratet bzw. sind früh Eltern geworden
  • Eltern kommen aus Ländern mit streng patriarchalen Familienstrukturen
  • SchülerIn berichtet, dass sie/er die Schule nach den Ferien verlassen muss und/oder eine Feier für sie/ihn (im Herkunftsland der Eltern) vorbereitet wird.

Die genannten Anzeichen können, müssen aber natürlich nicht immer auf eine Zwangsheirat hinweisen. Wichtig wäre, ein klärendes Gespräch zu suchen und sensibel vorzugehen.

  • Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsheirat sind ein Tabuthema, viele trauen sich nicht Hilfe zu suchen
  • Hohe Ambivalenz und Widersprüchlichkeit der Bedrohten und Betroffenen:
    • Scham und Angst, sich Außenstehenden anzuvertrauen
    • Misstrauen oder Vorbehalte gegenüber Polizei, Behörden und Ämtern
    • Innerfamiliäre Angelegenheiten mit Außenstehenden zu
      besprechen kann als Tabu gelten
    • Bedrohte Mädchen/Frauen spielen die Gefahren häufig herunter
    • Bedrohte wollen zwar raus aus der Gewaltsituation, aber auch nicht die Familie/Eltern verlieren
    • Schuldgefühle/Unsicherheit: Angst vor sozialer Exklusion
  • Gefahr: Einschüchterung/Bedrohung durch familiäres oder soziales Umfeld, möglicherweise verbunden mit:
    • Abhängigkeitsverhältnis zum (potenziellen) Ehemann oder der (Schwieger-)Familie
    • Angst vor Personen aus dem sozialen Umfeld

Besonders wichtig:

  • Nicht das Gespräch mit den Eltern suchen – das kann die Situation zusätzlich verschärfen und das Mädchen oder den Jungen gefährden.
  • Kein »Schema F«
    • Sehr individuelle Hilfestellung je nach Fall notwendig
    • (Kultur)sensible Sprache/Umgang
    • Keine Pauschalisierungen
  • Fallmanagement / Gewaltschutzkonzept im Vorfeld:
    • Erfahrungsaustausch im Team – hat jemand schon einmal einen Fall von (drohender) Zwangsverheiratung betreut?
    • Gibt es ggf. sensibilisierte DolmetscherInnen – wenn ja, wie sind sie zu erreichen?
    • Wie würde ein Notfall ablaufen? Wen kann und wen muss ich einbeziehen?
    • Welche Beratungsstellen können helfen und haben vielleicht sogar Möglichkeit einer anonymen Unterbringung?
  • Vorgehen im konkreten Fall:
    • Bieten Sie ein erstes Gespräch und Hilfe an.
    • Bauen Sie ein Vertrauensverhältnis auf und bewahren Sie dies, indem Sie möglichst alle Schritte mit der Betroffenen absprechen: Signalisieren Sie, dass sich das Mädchen/die Frau jederzeit Hilfe holen kann und nichts ohne ihre Zustimmung unternommen wird.
    • Entwickeln Sie bspw. gemeinsam einen Notfallplan und machen Sie deutlich, ab welchem Punkt bei Jugendlichen das Jugendamt eingeschaltet werden muss.
    • Verdeutlichen Sie, dass die Polizei nicht eingeschaltet werden muss, wenn die/der Betroffene das nicht möchte, dies aber in einigen Situationen (Bedrohungsgefahr) sehr sinnvoll ist.
    • Tipp: Falls die betroffene Person Angst oder Hemmungen hat, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, rufen Sie gemeinsam an und stellen Sie das Telefon auf laut.
    • Unternehmen Sie ggf. im Vier-Augen-Prinzip eine Gefahreneinschätzung im Kollegium.
    • Schalten Sie bei Minderjährigen in Absprache mit der betroffenen Person das Jugendamt bzw. den Kindernotdienst ein, die ggf. eine Inobhutnahme vornehmen können (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8a SGB VIII).
    • Viele Mädchen und Jungen haben Vorbehalte gegenüber dem Jugendamt. Eine gute Möglichkeit kann es daher sein, vorab mit den Jugendlichen das Clearing-Gespräch zu »üben«. Bestärken Sie außerdem die/den Jugendlichen, Hilfen anzunehmen. Denn viele wollen nicht die Familie/das gewohnte Umfeld verlassen und haben große Angst vor einem »Bruch« mit der Familie. Machen Sie ihnen klar, dass eine Inobhutnahme vom Jugendamt zunächst einmal dazu dient, in einem gewaltfreien Raum zur Ruhe kommen und zu überlegen, wie es weiter gehen soll – mit professioneller Hilfe. Es bedeutet nicht, dass das Jugendamt die Jugendlichen gegen ihren Willen festhält und sie die Familie nie mehr wiedersehen.

  • Bundesweit spezialisierte Fachberatungsstellen finden Sie hier auf zwangsheirat.de.
Vor längeren Ferien steigt das Risiko für Jugendliche und junge Erwachsene aus streng patriarchalen Familien, im Herkunftsland (der Eltern) zwangsverheiratet zu werden. Bei Verdacht auf eine Zwangsverheiratung im Ausland sollte die Reise dorthin unter allen Umständen vermieden werden. Er oder sie könnte z.B. eine Krankheit vortäuschen. Machen Sie deutlich, dass es sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich ist, die Person wieder nach Deutschland zurückzuholen! Falls sie oder er trotz Gefahr dennoch unbedingt reisen möchte, sollte sie/er
  • Kopien des Passes und des Rückflugtickets, Bargeld, geheimes (Prepaid-)Handy sowie Adressen der deutschen Botschaft versteckt mit sich führen und alle Kopien zusätzlich bei einer Vertrauensperson hinterlegen.
  • vor der Abreise bei einer Vertrauensperson die genaue Adresse des Zielortes sowie eine eidesstattliche Erklärung hinterlegen, dass sie oder er befürchtet, im Herkunftsland zwangsverheiratet zu werden, auf jeden Fall nach Deutschland zurückkommen möchte und alle Schritte für eine Rückkehr eingeleitet werden sollen.
Weitere Hinweise sowie Vordrucke finden Sie unter: → https://verschleppung.papatya.org. Weitere Hilfestellungen und einen »10-Punkte-Notfallplan« finden Sie in der → »STOP«-Broschüre von TERRE DES FEMMES. Trotz all dieser Vorkehrungen kann eine Rückkehr nach Deutschland nicht garantiert werden! Dies sollte dem bedrohten Mädchen oder dem Jungen unbedingt erklärt werden. Insbesondere bei doppelter oder nicht-deutscher Staatsbürgerschaft sind die Möglichkeiten der deutschen Auslandsvertretungen und Behörden im Ausland nur sehr gering.
Mädchen aus streng patriarchalen Strukturen dürfen außerhalb ihrer Familien zumeist nur die Schule besuchen. Die Schule stellt daher eine wichtige Schnittstelle der Prävention und Hilfestellung dar. Möglichkeiten anonym im Internet zu recherchieren oder in einem geschützten Rahmen zu telefonieren, können einen wichtigen Beitrag leisten, potenziell bedrohte oder betroffene SchülerInnen bei der Hilfesuche zu unterstützen. → Hier finden Sie Materialien für Präventionsarbeit im Unterricht bzw. für Angebote der Schulsozialarbeit. Tipp: Im Schulunterricht für Gesprächsanlässe sorgen und signalisieren: Wir kennen das Thema (Enttabuisierung) und gehen sensibel damit um. Zum Beispiel durch die Behandlung von:
  • Menschenrechten und Formen von Menschenrechtsverletzungen weltweit
  • Beratungsmöglichkeiten und Hilfesystemen in Deutschland bei verschiedenen Formen von Gewalt oder persönlichen Krisen

Eine Zwangsheirat (engl. forced marriage) liegt dann vor, wenn mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch Drohungen zum Eingehen einer formellen oder informellen Ehe gezwungen wird. Informelle Eheschließungen, wie z.B. rein religiöse oder soziale Trauungen sowie Verlobungen haben in Deutschland keine Rechtsverbindlichkeit, können aber in den Augen der Familie und der Betroffenen als genauso verbindlich angesehen werden. Eine mögliche Weigerung einer der Eheleute hat entweder kein Gehör gefunden oder der/die Betroffene hat es nicht gewagt, sich zu widersetzen.

TERRE DES FEMMES bevorzugt den Begriff Zwangsverheiratung. Durch die passive Formulierung wird deutlich(er) unterstrichen, dass die betroffenen Personen verheiratet werden – also etwas »mit ihnen« gemacht wird.

Frühehe (engl. child oder early marriage) beschreibt die Heirat einer Person vor Erreichen der Volljährigkeit – also unter 18 Jahre. Heiraten unter 18 Jahren ist seit 2017 in Deutschland gesetzlich verboten, trotzdem ist davon auszugehen, dass dies weiterhin »heimlich« passieren kann.

Für TERRE DES FEMMES stellt eine Frühehe eine Form der Zwangsverheiratung dar: Minderjährige befinden sich in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zu den Eltern und können die lebenslangen Folgen einer (zu) frühen Eheschließung meist noch nicht abschätzen. Auch wird zumeist ihr Recht auf freie PartnerInnenwahl und sexuelle Selbstbestimmung eingeschränkt.

Abgrenzung zur arrangierten Ehe: Eine arrangierte Ehe wurde von Verwandten, Bekannten oder von EhevermittlerInnen initiiert, aber im vollen Einverständnis der Eheleute geschlossen. Beide Eheleute haben jederzeit die Möglichkeit die Ehe abzulehnen, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Als Außenstehender ist eine Unterscheidung zumeist schwer, es gilt die Betroffenenperspektive.

Früh- und Zwangsverheiratungen wurzeln in streng patriarchalen Strukturen. In diesen gibt es für Mädchen und Frauen zumeist nur einen Lebensentwurf: Ehefrau und Mutter zu sein.

Mädchen und Frauen werden daher häufig als »Besitz« angesehen – sie gelten als »Besitz« des Vaters, dann des Ehemanns. Eine frühe, das heißt minderjährige, Eheschließung hat zusätzlich oft den Hintergrund, mögliche voreheliche sexuelle Erfahrungen des Mädchens von vornherein auszuschließen bzw. zu unterbinden. Dieses Denken ist oft mit einem regelrechten »Jungfräulichkeitsmythos« verbunden.

Von einer Zwangsverheiratung sind insbesondere Mädchen und junge Frauen betroffen, aber auch Jungen können gefährdet sein – bspw. bei (vermuteter) Homosexualität.

Für eine Zwangsheirat oder Frühehe gibt es verschiedene Gründe. Um nur einige zu nennen:

  • »Familienehre« und Kontrolle der weiblichen Sexualität:
    Durch die Verheiratung der jungfräulichen Tochter soll das Ansehen der Familie gesichert werden. Die Sexualität der Mädchen wird durch die Hochzeit kontrolliert und nur innerhalb der Ehe geduldet. Alles andere kann als Beschädigung der Familienehre gelten.
  • Sanktionierung für ein angeblich »falsches« Verhalten:
    Auch werden Mädchen gegen ihren Willen verheiratet, weil sie sich angeblich nicht »richtig« verhalten haben. Das kann z.B. sein, weil sie
    • einen Freund haben, den die Familie nicht akzeptiert;
      selbstbewusst ihre Meinung sagen oder
    • wie MitschülerInnen Freiheiten haben möchten, die ihnen die eigenen Eltern nicht erlauben.
  • Strenge Rollenbilder und Geschlechterstereotype:
    In streng patriarchalen Familien und Gemeinschaften gibt es klare Rollenverteilungen der Geschlechter: Frauen sind für den häuslichen Bereich zuständig und daher Ehefrau und Mutter. Männer werden zu »Beschützern« der weiblichen Familienmitglieder erzogen und stehen der Familie vor. Die Frau ist innerhalb dieser Strukturen dem Mann untergeordnet und hat sich dem Willen der Familie oder des Ehemanns zu beugen. Ein Abweichen von diesen strikten Rollenbildern kann demnach auch zu einer Zwangsverheiratung führen – ungeachtet, welchen Geschlechts.
  • Armut oder finanzielle Aspekte:
    Die Entscheidung für eine Früh- oder Zwangsheirat der Tochter kann für eine Familie auch ökonomische Gründe haben, da die Familien manchmal Brautgeld erhalten und die Tochter nicht mehr versorgen müssen.
  • Vermeintlicher Schutz vor Gewalt:
    Besonders im Fluchtkontext soll eine frühe Verheiratung – in den Augen der Familien – die Mädchen und Frauen vor möglichen sexuellen Übergriffen schützen. Bei einer (vermeintlichen) »freiwilligen« minderjährigen Eheschließung glauben manche Mädchen auch, dass sie durch eine Eheschließung der Gewalt zu Hause oder der Kontrolle der Eltern entfliehen und somit mehr Freiheiten genießen können. Dies ist jedoch meist ein Trugschluss.
  • Frühehen bedeuten das Ende der Kindheit, viele müssen die Schule oder Ausbildung abbrechen. Nach der Heirat hat das Mädchen häufig ihre Rolle als zukünftige Frau und Mutter zu erfüllen. Aber auch wenn die Frau als Erwachsene zwangsverheiratet werden sollte, kann der Ehemann ihr unter Umständen eine eigene Erwerbstätigkeit oder Möglichkeiten der (Fort-)Bildung untersagen. Dies geht einher mit:
    • Starker ökonomischer Abhängigkeit vom Ehemann.
    • Frühen Schwangerschaften: Viele verheiratete Mädchen werden sehr jung schwanger, denn eine Heirat bedeutet auch, dass die Mädchen von diesem Zeitpunkt an Sex mit ihrem Mann haben müssen, ob sie es wollen oder nicht. Frühe Schwangerschaften können ein erhöhtes gesundheitliches Risiko bedeuten. Auch bekommen die Mädchen möglicherweise früh mehrere Kinder, was die Abhängigkeit zum Ehemann ebenfalls steigert.
  • Zudem haben Frauen, die minderjährig verheiratet wurden, ein höheres Risiko, innerhalb ihrer Ehe von häuslicher/sexualisierter Gewalt betroffen zu sein. (Kidman, Child marriage).
  • Die Mädchen und Frauen leben nach ihrer Hochzeit oftmals isoliert und abgeschirmt.
  • Mädchen und Frauen bleiben teilweise auch in einer Zwangsehe, weil sie
    • oft ungenügend über ihre Rechte informiert sind,
    • Angst vor möglichen Sanktionen aus dem sozialen Umfeld haben,
    • fürchten, den Kontakt zu ihrer Familie zu verlieren, da sie in deren Augen durch eine Trennung das Ansehen ihrer Familie verletzen würden.
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurde 2017 verabschiedet und sieht vor, dass Ehen in Deutschland ohne Ausnahme erst mit 18 Jahren geschlossen werden können. Auch dürfen Minderjährige in Deutschland nicht im Rahmen einer religiösen oder traditionellen Eheschließung heiraten oder verlobt werden. Zwangsheirat ist ein eigenständiger Straftatbestand, das Strafmaß umfasst bis zu 5 Jahre Haft. Auch die Verschleppung ins Ausland und der Versuch sind strafbar (§ 237 StGB).

→ Weitere Informationen finden Sie hier.
Die letzte bundesweite Studie zum Thema Zwangsverheiratung in Deutschland bezieht sich auf das Jahr 2008 und ergab 3.443 Personen, die von einer Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen waren – knapp ein Drittel war minderjährig und 93% weiblich. Die größte Gruppe der von Zwangsverheiratung Bedrohten oder Betroffenen waren die jungen Volljährigen (18–21 Jahre) mit rund 40%. Aufschlussreich ist auch, dass zwei Drittel der Beratungsanfragen über »Dritte« stattfand – also Freundinnen und Freunde oder Fachkräfte. (BMFSFJ, Zwangsverheiratung bekämpfen, 2022, S.9). Im Mai 2022 führte TERRE DES FEMMES eine anonyme Umfrage an deutschen Schulen durch (TDF, 2022). Dabei wurden insgesamt 1.847 Fälle (inkl. Verdachtsfälle) von angedrohten oder vollzogenen Früh- und Zwangsverheiratungen durch teilnehmende Lehrkräfte bzw. SchulsozialarbeiterInnen angegeben. Auch wenn diese Zahlen nicht repräsentativ sind und die Umfrage nicht mit einer (wissenschaftlichen) Studie vergleichbar ist, zeigt sie doch, dass Schulen stärker ins Blickfeld der Präventionsarbeit rücken müssen. Dem kommt umso höhere Bedeutung zu, da Schulen oft der einzige Ort außerhalb der Familie sind, an denen sich von Früh- oder Zwangsverheiratung bedrohte/betroffene Personen aufhalten können. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage von TERRE DES FEMMES unter → »Gewalt im Namen der Ehre«.